foesu.de@gmail.com
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Kooperationsvereinbarung Suchtselbsthilfelotsen Mittelhessen 

 

Zwischen

Vitos Gießen-Marburg gGmbH
Licher Straße 106
35394 Gießen

und

Verein zur Förderung der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe  und der suchtmittelfreien Lebens- und Freizeitgestaltung e. V. – Gießen
Gartenstraße 11
35390 Gießen

wird bezüglich der Umsetzung des Suchtselbsthilfelotsen-Projektes folgende Vereinbarung verabredet:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Der  Verein zur Förderung der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe  und der suchtmittelfreien Lebens- und Freizeitgestaltung e. V. – Gießen, als Träger des Suchtselbsthilfelotsen-Projektes, hat es sich zur Aufgabe gemacht die Zugangsmöglichkeiten für Abhängigkeitskranke, die sich aktuell in Entzugsbehandlung befinden,  zur Suchtselbsthilfe zu erleichtern.

In der Selbsthilfe engagierte Betroffene bieten sich im Rahmen des Projektes als Kontakt-  und Begleitpersonen an.

Der Projektträger wählt die Lotsen/innen aus und schließt  mit  ihnen eine separate Lotsenvereinbarung.

Die Vitos Gießen-Marburg gGmbH unterstützt das Projekt:

  1. Durch die Erlaubnis Informationsmaterial für die Patienten bezüglich des Suchtselbsthilfelotsen-Projektes auf Station auszulegen.

  2. Durch das Informieren von Patienten über das Angebot des Suchtselbsthilfelotsen-Projektes im Rahmen der Behandlung.

  3. Durch die Ermöglichung von Kontakttreffen der Koordinatoren und Lotsen auf den in Frage kommenden  Stationen.

  4. Durch die Benennung von Mitarbeitern als Ansprechpartner für das Suchtselbsthilfelotsen-Projekt.

  5. Durch die Erlaubnis Informationsmaterialien und Flyer an den Geräten der Vitos Gießen-Marburg gGmbH auszudrucken (ca. 150 pro Jahr).

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch den Patienten auf freiwilliger Basis.

Begleitet werden Patienten, bei denen aus medizinischer Sicht keine Ausgangsbeschränkung  oder absehbares medizinisches Risiko besteht. Die Behandler werden gebeten, die Begleitung im Verlaufsbericht zu dokumentieren. Der Modus der Begleitung wird zwischen Lotse/in und Patient abgesprochen.

Die Lotsen übernehmen keine Aufsichtspflicht für die Patienten. Sie sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Außerdem sind die Lotsen während ihrer Tätigkeit über den Verein zu versichern (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung).

 

§ 2 Beginn und Ende des Vertrags

Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.08.2014 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Vereinbarung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres kündbar. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Regelung undurchführbar ist.

 

Gießen, den

 

 

Vitos Gießen-Marburg gGmbH                                                    Verein zur Förderung der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe  und der
Geschäftsführer, Marc Engelhard                                                suchtmittelfreien Lebens- und Freizeitgestaltung e. V. – Gießen